Capra Grigia Zucht

Die Capra Grigia oder "Cavra del sass" (Steinziege), wie man sie im Calancatal nennt, fällt mit ihrer grauen Körperfärbung auf, die mit der Farbe von gebrochenem Calanca-Granit verglichen wird. Man trifft sie in den Farbschlägen von silber- bis dunkelgrau an. Ihre kräftigen, nach hinten gebogenen Hörner stehen für ihre Widerstandskraft und Ursprünglichkeit. Dank ihrer ausgeprägten Muskulatur, der harten Hufe und der hohen Trittsicherheit sind die schönen Ziegen optimal an das Bergleben angepasst.
Die Capra Grigia (Graue Bergziege) wird extensiv gehalten, bewegt sich äusserst sicher im unwegsamen Gelände und ist sehr alptüchtig. Sie ist bestens an die alpine Haltungssysteme mit langen Märschen und freier Haltung auf steilen Weiden angepasst. Dank ihrer Robustheit und Vitalität ertragen sie das oft raue Klima in grossen Höhen. Als klassische Zweinutzungsziege kann sie sowohl in der Muttergeissenhaltung als auch als Milchziege mit respektabler Milchleistung eingesetzt werden. Das Erhaltungszuchtprojekt für die Capra Grigia befindet sich noch in der Aufbauphase. Bei der Auswahl der Tiere ist daher vor allem im Hinblick auf die genetische Breite ein gutes Mass an Toleranz gefragt, wenn die Tiere zum Beispiel mit weissen Flecken oder zu dunkler oder heller Körperfarbe vom Rassestandard abweichen. Erst nach und nach, mit wachsendem Bestand, wird die Zuchtauswahl in den kommenden Jahren strenger erfolgen können.
Die Widerristhöhen liegen bei den Geissen zwischen 70-80 cm, bei den Böcken 75-85 cm.
Die Gewichte liegen bei den Geissen zwischen 45-55 kg, bei den Böcken 65-80 kg.
Herkunft und Entwicklung
Die graue Bergziege Capra Grigia stammt aus den Tälern des Tessins und Graubündens, wo ihre Existenz seit über 100 Jahren dokumentiert ist. Der allgemeine Rückgang der Ziegenbestände, das Nicht-Anerkennen der Capra Grigia während der Ziegenrassenbereinigung von 1938 und das CAE-Virus haben dazu beigetragen, dass diese Rasse beinahe ausgestorben ist. Nur in den hintersten Bergtälern, wo ihre Trittsicherheit besonders zur Geltung kam, hatte die Capra Grigia eine Überlebenschance. Die Stiftung fand Ende der 90er-Jahre nur noch wenige Tiere, die als Nachfahren der historisch belegten Gruppe der graufarbigen Tessiner Ziegen bezeichnet werden konnten. Laut historischen Dokumenten von 1897 umfassten diese die Schläge Livinerziege, Blenio-Valmaggiaziege und Rivieraziege, die heute in der Rasse Capra Grigia zusammengefasst sind. Im Frühjahr 2006 konnte ProSpecieRara die Capra Grigia beim Bundesamt für Landwirtschaft wieder als offizielle Schweizer Rasse anerkennen lassen - ein wichtiger Erfolg auf dem Weg der Erhaltung.
Heutige Verbreitung
Die Graue Bergziege ist heute eine der bedrohtesten Schweizer Ziegenrasse in der Schweiz. Sie begeistert Züchterinnen und Züchter in der ganzen Schweiz und ist in allen Landesteilen anzutreffen.
Bestandesentwicklung: zunehmend
Nutzung: Fleisch, Milch, Landschaftspflege
Die Capra Grigia (Graue Bergziege) wird extensiv gehalten, bewegt sich äusserst sicher im unwegsamen Gelände und ist sehr alptüchtig. Sie ist bestens an die alpine Haltungssysteme mit langen Märschen und freier Haltung auf steilen Weiden angepasst. Dank ihrer Robustheit und Vitalität ertragen sie das oft raue Klima in grossen Höhen. Als klassische Zweinutzungsziege kann sie sowohl in der Muttergeissenhaltung als auch als Milchziege mit respektabler Milchleistung eingesetzt werden. Das Erhaltungszuchtprojekt für die Capra Grigia befindet sich noch in der Aufbauphase. Bei der Auswahl der Tiere ist daher vor allem im Hinblick auf die genetische Breite ein gutes Mass an Toleranz gefragt, wenn die Tiere zum Beispiel mit weissen Flecken oder zu dunkler oder heller Körperfarbe vom Rassestandard abweichen. Erst nach und nach, mit wachsendem Bestand, wird die Zuchtauswahl in den kommenden Jahren strenger erfolgen können.
Die Widerristhöhen liegen bei den Geissen zwischen 70-80 cm, bei den Böcken 75-85 cm.
Die Gewichte liegen bei den Geissen zwischen 45-55 kg, bei den Böcken 65-80 kg.
Herkunft und Entwicklung
Die graue Bergziege Capra Grigia stammt aus den Tälern des Tessins und Graubündens, wo ihre Existenz seit über 100 Jahren dokumentiert ist. Der allgemeine Rückgang der Ziegenbestände, das Nicht-Anerkennen der Capra Grigia während der Ziegenrassenbereinigung von 1938 und das CAE-Virus haben dazu beigetragen, dass diese Rasse beinahe ausgestorben ist. Nur in den hintersten Bergtälern, wo ihre Trittsicherheit besonders zur Geltung kam, hatte die Capra Grigia eine Überlebenschance. Die Stiftung fand Ende der 90er-Jahre nur noch wenige Tiere, die als Nachfahren der historisch belegten Gruppe der graufarbigen Tessiner Ziegen bezeichnet werden konnten. Laut historischen Dokumenten von 1897 umfassten diese die Schläge Livinerziege, Blenio-Valmaggiaziege und Rivieraziege, die heute in der Rasse Capra Grigia zusammengefasst sind. Im Frühjahr 2006 konnte ProSpecieRara die Capra Grigia beim Bundesamt für Landwirtschaft wieder als offizielle Schweizer Rasse anerkennen lassen - ein wichtiger Erfolg auf dem Weg der Erhaltung.
Heutige Verbreitung
Die Graue Bergziege ist heute eine der bedrohtesten Schweizer Ziegenrasse in der Schweiz. Sie begeistert Züchterinnen und Züchter in der ganzen Schweiz und ist in allen Landesteilen anzutreffen.
Bestandesentwicklung: zunehmend
Nutzung: Fleisch, Milch, Landschaftspflege
Zuchtziele
- Angestrebt wird eine robuste Zweinutzungsziege (Fleisch und Milch)
- Geländegängigkeit, Gesundheit, frei von Erbfehlern
- Gute Fruchtbarkeit mit guten Aufzuchteigenschaften und ausreichende Milchproduktion
- Hohe Lebensdauer
Fotoblatt zum Rassestandard
Bitte berücksichtigen Sie, dass das Fotoblatt darüber informiert, wie das Zuchtziel der Fellzeichung festgelegt wurde. Noch immer gibt es viele Capra Grigia Tiere, die unterschiedlich stark von diesem Optimum abweichen. Gerade auch diese Tiere sind für die Erhaltungszucht im Sinne einer Bewahrung der genetischen Breite von grosser Wichtigkeit.
Dokumente zum Rassenstandard siehe Download
Erhaltungsbeiträge für Schweizer Ziegenrassen mit Status «gefährdet» oder «kritisch»
Im Jahr 2024 werden erstmals Erhaltungsbeiträge für Schweizer Rassen mit kritischem oder gefährdetem Status ausgerichtet. Dafür stellt der Bund jährlich maximal 4.75 Mio. Franken zur Verfügung. Wer Beiträge erhalten möchte, muss dies bei der zuständigen anerkannten Zuchtorganisation einmalig mit einem Gesuch beantragen.
Eltern und Nachkommen müssen Voraussetzungen erfüllen
Die Voraussetzungen für die Ausrichtung von Erhaltungsbeiträgen sind im Artikel 23d TZV geregelt. Beiträge für die Erhaltung von Schweizer Rassen mit kritischem oder gefährdetem Status werden ausgerichtet für Tiere der Gattung Ziegen:
Der Beitrag geht an Eigentümer des Elterntiers zum Zeitpunkt der Geburt
Die Voraussetzungen für die Ausrichtung von Erhaltungsbeiträgen sind im Artikel 23, Abs. 3c TZV geregelt. Beitragsberechtigt ist, wer zum Zeitpunkt der Geburt des ersten in der Referenzperiode lebend geborenen Nachkommens eines Mutter- oder Vatertiers Eigentümerin oder Eigentümer dieses Elterntiers ist (unabhängig davon, wo das Nachkommen geboren und wo es gehalten wird). Der Eigentümer ist das Mitglied, welches zum obenerwähnten Zeitpunkt, im Zuchtbuch als Eigentümer eingetragen ist. Den Kauf eines Tieres zeitnah mit Datum an das Zuchtbuch melden. Die Meldung bei der TVD gilt nicht als Kauf.
Auszahlung an Züchter durch CGS
Die anerkannte Zuchtorganisation(CGS) überprüft die Beitragsberechtigung. Sie beantragt beim BLW die Überweisung der Beiträge anhand einer Liste der männlichen und weiblichen Elterntiere, für die in der betreffenden Referenzperiode Beiträge auszurichten sind. Pro Tier und Referenzperiode darf nur ein Beitrag beantragt und ausbezahlt werden. Nachdem der Verein die Gelder vom BLW erhalten hat, richtet sie die Beiträge 1:1 den beitragsberechtigten Züchter aus.
Gesuch Erhaltungsbeiträge
Eltern und Nachkommen müssen Voraussetzungen erfüllen
Die Voraussetzungen für die Ausrichtung von Erhaltungsbeiträgen sind im Artikel 23d TZV geregelt. Beiträge für die Erhaltung von Schweizer Rassen mit kritischem oder gefährdetem Status werden ausgerichtet für Tiere der Gattung Ziegen:
- die in einem Herdebuch eingetragen oder vermerkt sind;
- deren Eltern und Grosseltern in einem Herdebuch der gleichen Rasse eingetragen oder vermerkt sind;
- die einen Blutanteil von 87,5 Prozent oder mehr der entsprechenden Rasse aufweisen; die mindestens einen lebenden Nachkommen aufweisen, der:
1. in der Referenzperiode geboren wurde
2. im Herdebuch eingetragen ist, und
3. einen Blutanteil von 87,5 Prozent oder mehr der entsprechenden Rasse aufweist.
Der Beitrag geht an Eigentümer des Elterntiers zum Zeitpunkt der Geburt
Die Voraussetzungen für die Ausrichtung von Erhaltungsbeiträgen sind im Artikel 23, Abs. 3c TZV geregelt. Beitragsberechtigt ist, wer zum Zeitpunkt der Geburt des ersten in der Referenzperiode lebend geborenen Nachkommens eines Mutter- oder Vatertiers Eigentümerin oder Eigentümer dieses Elterntiers ist (unabhängig davon, wo das Nachkommen geboren und wo es gehalten wird). Der Eigentümer ist das Mitglied, welches zum obenerwähnten Zeitpunkt, im Zuchtbuch als Eigentümer eingetragen ist. Den Kauf eines Tieres zeitnah mit Datum an das Zuchtbuch melden. Die Meldung bei der TVD gilt nicht als Kauf.
Auszahlung an Züchter durch CGS
Die anerkannte Zuchtorganisation(CGS) überprüft die Beitragsberechtigung. Sie beantragt beim BLW die Überweisung der Beiträge anhand einer Liste der männlichen und weiblichen Elterntiere, für die in der betreffenden Referenzperiode Beiträge auszurichten sind. Pro Tier und Referenzperiode darf nur ein Beitrag beantragt und ausbezahlt werden. Nachdem der Verein die Gelder vom BLW erhalten hat, richtet sie die Beiträge 1:1 den beitragsberechtigten Züchter aus.
Gesuch Erhaltungsbeiträge